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Kai Geuthner
Elektronische Komponenten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser Angebot richtet sich an Wiederverkäufer und Letztverbraucher, die die Ware in ihrer selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen oder ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden.

§ 1 Geltung

1.) Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder abgeschlossen werden. Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer bestätigt werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit Ihnen einverstanden erklären.

§ 2 Angebot und Abschluß

1.) Angebote sind stets freibleibend, soweit der Verkäufer nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. Vertrags- Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündlich Nebenarbeiten treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

2.) Beschreibungen, Zeichnungen oder Abbildungen der von uns angebotenen Waren, sowie Preislisten, Drucksachen, Kataloge oder eigene Datenträger sind nach bestem Gewissen angefertigt. Die darin gemachten Angaben sind nicht verbindlich, es sei denn, bestimmte Eigenschaften werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert. Wir erheben hierfür das Urheberrecht und das Recht am Eigentum. Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen sind nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierfür Schutzrechte Dritter verletzt so hat uns der Besteller gegenüber sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechtinhabers freizustellen. Der Besteller ist verpflichtet, uns für etwaige Prozeßkosten auf Verlangen einen angemessenen Vorschuß zu zahlen.

3.) Die von uns genannten Preise sind Euro-Preise. Sie gelten ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Unseren Preisen liegen die gegenwärtigen Kalkulationsfaktoren zugrunde. Sollten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, Änderungen der Kosten für z.B. Löhne, Werkstoffe, Wechselkursschwankungen und/oder Energie etc. eintreten, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Mit der Bekanntgabe von Preisänderungen verlieren alle vorher genannten Preise ihre Gültigkeit. Verpackung und Transportkosten werden gesondert berechnet.

4.) Die Mindestauftragshöhe je erteiltem Auftrag beträgt 25 .- Euro. Mustersendungen sind selbstverständlich davon ausgenommen. Bei Aufträgen mit einem Wert unter 25.- Euro berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,- Euro.

5.) Auf Wunsch des Käufers können wir Aufträge an unsere Vertragsfirmen vermitteln. Der Auftrag an eine der Vertragsfirmen erfolgt im Namen und für Rechnung des Käufers. Wir haften aus dieser Vermittlung nicht. Dagegen sind wir berechtigt, die von den Vertragsfirmen in Rechnung gestellte Vergütung in eigenem Namen gegen den Käufer geltend zu machen und einzuziehen.

§ 3 Lieferung

1.) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie Energie- und Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen, tritt Lieferverzug nicht ein. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten wird.

2.) Der Käufer kann von dem Verkäufer einen Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

3.) Konstruktions-, Form- oder Farbänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist. Änderungen zum Zwecke des technischen Fortschritts sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Vorankündigung.

4.) Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzugs, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Erklärt dies der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer zurücktreten. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er selbst von seinem Zulieferanten nicht beliefert wird, obwohl er entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Dem Käufer ist bekannt, daß wir nicht Herstellender aller von uns angebotenen Ware sind. Für alle Waren, die noch an uns geliefert werden müssen, sind die von uns gemachten Lieferterminangaben stets unverbindlich. Verzögert sich ein angegebener Liefertermin unzumutbar, so hat der Käufer das Recht, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.

5.) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der abgeschlossenen Mengen bis zu 10% sind zulässig.

§ 4 Versand- und Gefahrübergang

1.) Der Versand erfolgt unfrei. Haben wir es übernommen, die Frachtkosten zu tragen, so steht es uns frei, entweder frachtfrei zu liefern oder nach dem Vertrag vorgesehene Fracht zu vergüten. Mehrkosten bei vom Besteller ewünschtem Eilgut-, Expreß-, Luftversand oder solche, die durch die besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen, gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt für Mehrfrachten nach entfernteren Stationen als im Vertrag vorgesehen. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen.

2.) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.

3.) Gewünschte oder von uns für erforderlich gehaltene Verpackung (Pappkartons oder Kisten) wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Jegliche Rechnungskürzung zur Deckung beim Käufer entstehender Recyclingkosten ist ausgeschlossen.

4.) Bei Transportschäden sind unsere Versicherungsbedingungen für den Käufer bindend und Bestandteil des Kaufvertrages. Zu beachten sind vor allem die Meldefristen. Sollte eine Sendung bereits in beschädigtem Zustand angeliefert werden,setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Transportführer zwecks Schadenaufnahme in Verbindung, da andernfalls ein Ersatz nicht möglich ist. Bei der Schadensfeststellung ist der Käufer mitwirkungspflichtig. Der Käufer muß alle Maßnahmen ergreifen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein Schadensfall berechtigt der Käufer nicht, die Zahlung zu verweigern. Vielmehr ist der vom Verkäufer in Rechnung gestellte Betrag zum gleichen Termin fällig wie in einem schadensfreien Lieferverlauf.

§ 5 Mängelrüge

1.) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung müssen innerhalb von acht Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden.

2.) Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von l4 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung am Bestimmungsort und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.

3.) Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung.

4.) Mängelansprüche verjähren spätestens in sechs Monaten nach Gefahrenübergang, alle übrigen Ansprüche spätestens in einem Jahr, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen sind

5.) Da der Kaufgegenstand in der Regel ein komplexes technisches Produkt darstellt, wird sämtliches Wissen darüber beim Kaufen vorausgesetzt. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller sind deshalb kein Grund für Mängelrügen. Über das vom Hersteller zur Verfügung gestellte Datenblatt hinaus sind wir nicht verpflichtet, irgendwelche Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung zu stellen, auch wenn wir dies in Ausnahmefällen bei früheren Kaufverträgen bereits getan haben sollten.

§ 6 Gewährleistung

1.) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2.) Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

3.) Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und lnstandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

4.) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

5.) Die Mängelgewährspflichten ruhen,solange der Käufer mit irgendwelchen Zahlungverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber im Verzuge ist.

6.) Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entgegenstehen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

1.) Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sofort bei Erhalt der Lieferung, ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Wir behalten uns vor, nach unserem Ermessen die Auslieferung per Nachnahme vorzunehmen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Wird die Lieferung auf offene Rechnung (Ziel) gewünscht, ist es erforderlich, daß wir Gelegenheit zur Kreditprüfung erhalten. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpfichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig.

2.) Verzugszinsen werden mindestens in Höhe von 4% üben dem jeweiligen Bundesdiskontsatz vom Fälligkeitsdatum der Rechnung an berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1.) Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Kommt den Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer durch Übersendung eines Pfändungsprotokolles schriftlich zu benachrichtigen.

2.) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, unter der Voraussetzung, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufen übergehen. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich den Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretungen mitteilt Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Preises als abgetreten.

5.) Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich.

§ 9 Rücklieferungen

1.) Es gelten unsere allgemeinen Rücklieferungsbedingungen. Alle Rücklieferungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von allen Transport und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen. Ware, welche ungerechtfertigt zurückgesandt wird, wird wieder zugestellt und mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes, jedoch mindesten 10 EUR berechnet. Rücklieferungen werden nur bearbeitet, wenn sie zusammen mit einem ausgefüllter Reklamations- und Rücksendeschein sowie einer Rechnungs- oder Lieferscheinkopie bei uns eingehen. Rücklieferungen haben in der Originalverpackung zu erfolgen.

§ 10 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschulden durch den Verkäufer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang den Ware durch den Käufer, wenn der Schaden für den Käufer alsbald erkennbar ist.

§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlichen Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen Parteien ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers oder - nach Wahl des Verkäufers - ein vom Verkäufen angerufenes Gericht im Lande des Käufers, falls dieser seinen Sitz im Ausland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch soweit ein ausländischer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist, unter Ausschluß des Haager Kaufrechts.

§ 12 Teilwirksamkeit

Sollte eine den vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigkeit darüber, daß eine ihr am nächsten kommende wirksame Regelung als vereinbart gilt und daß vorstehende Bedingungen im übrigen unverändert bleiben.

Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist: Kai Geuthner

SSL-Verschlüsselung

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

Löschung bzw. Sperrung der Daten

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.

Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen zum Datenschutz

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